Kosten der Freibadsanierung

Stellungnahme der FDP Niederkrüchten
Zur Freibadsanierung am Standort „Am Kamp“

Als FDP in Niederkrüchten möchten wir unsere Haltung zur geplanten Sanierung des Freibades am Standort „Am Kamp“ klar, transparent und nachvollziehbar darlegen.

Die FDP Niederkrüchten hat sich von Beginn an gegen eine Sanierung des Freibades ausgesprochen. Diese Position war und ist keine Frage von Emotionen oder Nostalgie, sondern Ergebnis einer nüchternen, verantwortungsorientierten Abwägung von Kosten, Risiken und dauerhaften Belastungen für den Gemeindehaushalt.

Respekt vor dem Bürgerwillen 2022

Gleichzeitig ist festzuhalten:
Auf Basis der im Rahmen des Bürgerentscheids 2022 vorgelegten Zahlen hat die FDP Niederkrüchten – unter ausdrücklichem Vorbehalt aller damals bereits bestehenden wirtschaftlichen Bedenken – den demokratisch geäußerten Willen der Bürgerinnen und Bürger respektiert.

Wir haben uns daher einer zügigen Umsetzung des damaligen Beschlusses nicht entgegengestellt und den Prozess nicht blockiert. Für die FDP war und ist es selbstverständlich, dem Ergebnis eines Bürgerentscheids Geltung zu verschaffen, solange dessen Entscheidungsgrundlagen Bestand haben.

Veränderte Faktenlage bestätigt unsere damalige Einschätzung

Der Bürgerentscheid vom 21. August 2022 beruhte jedoch auf Annahmen, die aus heutiger Sicht nicht mehr zutreffend sind:

  • Die Investitionskosten sind von ursprünglich rund 5,9 Mio. € auf aktuell etwa 7,5 Mio. € gestiegen – eine Erhöhung von rund 27 %, noch bevor der eigentliche Bau begonnen hat.
  • Die jährlichen Betriebskosten haben sich von etwa 400.000 € auf rund 750.000 € nahezu verdoppelt.
  • Für diese laufenden Kosten besteht keine Haushaltsdeckung. Die Verwaltung weist selbst darauf hin, dass eine Finanzierung nur durch Steuererhöhungen oder Einsparungen bei anderen kommunalen Leistungen möglich wäre.

Diese Entwicklung bestätigt die bereits früh von der FDP geäußerten Zweifel an der finanziellen Tragfähigkeit des Projekts.

Dauerhafte Risiken statt einmaliger Investition

Entscheidend ist nicht allein die Höhe der Baukosten, sondern die dauerhafte Belastung durch den Betrieb:

  • Der Betrieb eines Freibades ist wirtschaftlich nicht verlässlich kalkulierbar.
  • Eine europaweite Ausschreibung der Betriebsführung hat kein wirtschaftliches Pauschalangebot ergeben.
  • Stattdessen müsste die Gemeinde das volle Kostenrisiko im Rahmen einer Spitzabrechnung tragen – abhängig von Wetter, Energiepreisen und Personalsituation.

Damit wäre die Gemeinde dauerhaft unkalkulierbaren finanziellen Risiken ausgesetzt.

Haushaltsrechtlich bindende Kosten mit Wirkung wie Pflichtaufgaben

Auch wenn das Freibad rechtlich eine freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheit bleibt, führen mehrjährige Betreiberverträge dazu, dass die damit verbundenen Kosten haushaltsrechtlich verbindlich sind und faktisch nicht mehr disponibel.

Diese Ausgaben stehen damit nicht nur in Konkurrenz zu anderen freiwilligen Leistungen, sondern wirken mittelbar auch auf die Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben, da der Gemeindehaushalt insgesamt gebunden wird. 

Jeder dauerhaft gebundene Euro für den Freibadbetrieb mit einer begrenzten Nutzungsdauer von etwa vier Monaten im Jahr fehlt an anderer Stelle – etwa bei Infrastruktur, Bildung, Sicherheit, dem Erhalt kommunaler Kernleistungen sowie insbesondere bei ganzjährig wirksamen freiwilligen Leistungen.

Zusätzliche Belastung von Bürgern und Unternehmen

Bereits heute weist der Gemeindehaushalt ein Defizit auf. Vor diesem Hintergrund und auf Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde beschlossen, die Grundsteuer B ab 2026 um etwas mehr als 25 % zu erhöhen.
Nach Aussage der Kämmerin soll ab 2027 eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B um rund 25 % erfolgen, um die Kosten aus dem Betrieb des Freibades zu decken.
Dies würde faktisch zu einer weiteren Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der ansässigen Unternehmen führen.

Verantwortung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern

Demokratie bedeutet nicht, an einmal getroffenen Entscheidungen unabhängig von der Faktenlage festzuhalten. Demokratie bedeutet auch, neu zu entscheiden, wenn sich die Grundlagen wesentlich geändert haben.
Aus Sicht der FDP Niederkrüchten ist dieser Punkt eindeutig erreicht. Die heutigen Zahlen, Risiken und Haushaltsrealitäten unterscheiden sich grundlegend von denen des Jahres 2022.

Schlussbemerkung

Die FDP Niederkrüchten wird dem vorgesehenen Betreibervertrag in der anstehenden Ratsentscheidung nicht zustimmen. Diese Ablehnung erfolgt aus Verantwortung gegenüber der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und vor dem Hintergrund der erheblich veränderten Kosten-, Betriebs- und Haushaltslage.

Gleichzeitig ist festzuhalten: Der Rat handelt im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten. Eine ablehnende Haltung zu einem konkreten Beschluss ersetzt jedoch nicht die politische Pflicht, auf grundlegende Veränderungen der Entscheidungsgrundlagen hinzuweisen.

Demokratie bedeutet nicht, an Entscheidungen festzuhalten, deren Grundlagen sich wesentlich verändert haben. Demokratie bedeutet auch, Verantwortung zu übernehmen und neue Entscheidungen zuzulassen, wenn neue Tatsachen dies erfordern.

Nicht aus Prinzip – sondern aus Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie kommenden Generationen.

Hans Jürgen Reuter
Vorsitzender FDP Niederkrüchten