Die Ratsfraktion PDF Drucken E-Mail

Die Mitglieder des Rates werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ratsmitglieder können sich auf Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung freiwillig zu Fraktionen vereinigen. Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit, sie können insoweit ihre Auffassungen öffentlich darstellen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Die Fraktion gibt sich ein Statut, in dem das Abstimmungsverfahren, die Aufnahme und der Ausschluss aus der Fraktion geregelt werden. Sie haben uns gewählt und für Sie machen wir uns stark – mit unserem vierköpfigen FDP-Fraktionsteam im Rat der Gemeinde. Damit Sie sich ein besseres Bild von uns machen können, stellen wir uns vor.

 


 



v.l.n.r. Hans Mankau, Natascha Dorsch, Lars Gumbel, Michael Otto



                                                 
                                                 Hans Mankau                                    Natascha Dorsch                                     Lars Gumbel                                                    Michael Otto
                                           Stev. Bürgermeister                                                                                                                                                                          Fraktionsvorsitzender


 



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Die Mitglieder des Rates werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ratsmitglieder können sich auf Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung freiwillig zu Fraktionen vereinigen. Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit, sie können insoweit ihre Auffassungen öffentlich darstellen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Die Fraktion gibt sich ein Statut, in dem das Abstimmungsverfahren, die Aufnahme und der Ausschluss aus der Fraktion geregelt werden.